28.05.2024 Finanzierung/Förderung, NRW

Go-to-Market Gutschein unterstützt Start-ups beim Launch ihrer Produkte

Der Go-to-Market Gutschein unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen bei der Entwicklung digitaler Prototypen und deren Marktfähigkeit. Projektanträge nimmt die Innovationsförderagentur NRW bis 31. Oktober 2024 entgegen.

Neben Dienstleistungen, die direkt mit der Entwicklung von Prototypen verbunden sind, werden auch die Anschaffung von Vorprodukten einschließlich Lizenzgebühren sowie Coachings und Mentorings in Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro gefördert. Die Mittel dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung durch das Landes Nordrhein-Westfalen.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Junge Unternehmerinnen und Unternehmer stecken viel Herzblut und Zeit in ihre Geschäftsidee. Dabei verfügen sie nicht immer über alle erforderlichen Fähigkeiten und finanziellen Möglichkeiten, um einen marktfähigen Prototypen zu entwickeln. Deshalb wollen wir ihnen bereits in einem frühen Stadium der Unternehmensgründung den Zugang zu externen Kompetenzen ermöglichen und die Chancen erhöhen, dass ihr Produkt sich am Markt durchsetzen kann. Der Go-to-Market Gutschein soll unsere Start-ups besser machen, denn wir sind auf sie angewiesen: als Treiber innovativer Technologien und Lösungen, die es zur Bewältigung unserer Herausforderungen braucht.“

Weitere Informationen und Quelle:

Landesregierung NRW