Gründungsstipendium.NRW
Ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Das Gründungsstipendium.NRW unterstützt Gründungsinteressierte, die das achtzehnte Lebensjahr abgeschlossen sowie in NRW ihren Wohnsitz haben und

  • sich mit einem innovativen Unternehmen in NRW selbstständig
    machen oder
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Kleinstunternehmen innerhalb der letzten
    zwölf Monate in NRW gegründet haben.

 

Was wird gefördert?

  • Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind und im eigenen Unternehmen umgesetzt werden sollen.
  • Neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen sowie Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen.

 

Höhe und Dauer der Förderung?

  • 1.000 Euro (ab Oktober 2023: 1.200 Euro) monatlich pro Gründer/Gründerin
  • bis zu drei Gründer/Gründerinnen
  • bis zu 12 Monate

 Ab Oktober 2023 kann das Stipendium bei der Geburt eines Kindes um drei Monate verlängert und während des Bezugs von Elterngeld für bis zu 12 Monate ausgesetzt werden.

 

Bei wem wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt über eines der akkreditierten Gründungsnetzwerke.

 

Weitere Informationen:
Gründungsstipendium NRW