EXIST-Women
Ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Wer wird gefördert?

  • Gründungsnetzwerke der Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie
  • Wissenschaftlerinnen,
  • Absolventinnen,
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen,
  • Studentinnen,
  • Frauen mit Berufsabschluss und Bezug zur Hochschule (z. B. Technische Assistentinnen, Chemisch-technische Assistentinnen, Verwaltungsfachangestellte).

 

Was wird gefördert?

  • Aufbau eines gründerinnenspezifischen Veranstaltungs- und Betreuungsprogramms durch die Gründungsnetzwerke der Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

 

Höhe und Dauer der Förderung?

  • Für Aufbau und Durchführung eines Bewerbungs- und Auswahlprozesses sowie Konzeption und Umsetzung der Qualifizierungsformate können die Einrichtungen eine Begleitungspauschale von 10.000 Euro beantragen.
  • Alle Teilnehmerinnen erhalten ein Sachmittelbudget in Höhe von 2.000 Euro für Reisekosten, Teilnahmegebühren für externe Veranstaltungen und zusätzliches externes Coaching.
  • Für den Fall, dass eine Teilnehmerin kein Einkommen erzielt oder nur bis zu 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, können die Gründungsnetzwerke für die Teilnehmerin ein dreimonatiges Stipendium beantragen. Die Höhe hängt von der jeweiligen Graduierung ab und liegt zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Monat (vgl. EXIST-Gründungsstipendium).
  • Sollte die Teilnehmerin während der Projektlaufzeit ein Kind bekommen, kann das Stipendium einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden.
  • Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

 

Bei wem wird der Antrag gestellt?

Die Gründungsservices der Hochschulen reichen  ihren Antrag beim Projektträger Jülich ein.

Frauen, die sich für eine Teilnahme am Programm EXIST-Women interessieren, wenden sich direkt an die Gründungsberatung ihrer Hochschule bzw. an eine Hochschule in ihrer Nähe.

 

Weitere Informationen:
EXIST-Women