04.04.2022 Finanzierung/Förderung

EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer: Bewertungskriterien werden ergänzt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird über 2022 hinaus die erfolgreichen Förderlinien EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) fortsetzen.

Rakete
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Dafür werden die Programmrichtlinien überarbeitet. Im Vorgriff auf die neue Förderperiode werden ab dem 01. Juni 2022 zunächst modellhaft die Antragsvoraussetzungen und Bewertungskriterien für Anträge von EXIST-Gründerstipendium hinsichtlich der Erfüllung der ESF-Querschnittsziele konkretisiert. Dies gilt ab 01. Juli 2022 auch für die Einreichung von Ideenskizzen im Programm EXIST-Forschungstransfer. 

Die inhaltliche Qualität des Antrags bzw. des Gründungsvorhabens im Hinblick auf Innovation, Geschäftsmodell, Markt und Finanzierung bleibt für die Bewertung der Skizzen und Anträge ausschlaggebend. In Ergänzung wird dem Gründungsteam als dem zentralen Erfolgsfaktor für eine Start-up-Gründung eine höhere Priorität bei der Bewertung eingeräumt. 

Der Projektträger empfiehlt, den Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der ESF- Querschnittsziele: „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Nichtdiskriminierung“ und „Nachhaltige Entwicklung“ stärker als bisher in den Anträgen bzw. Skizzen zu berücksichtigen. Es soll dabei auch beschrieben werden, wie diese Ziele in der Unternehmenskultur der geplanten Start-ups verankert werden. Der Beitrag der Gründungsvorhaben zur Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung sollte qualitativ und quantitativ beschrieben werden. 

Die Hinweise zur Antragstellung und Gliederung der Ideenpapiere bzw. Projektbeschreibungen sind entsprechend angepasst worden und auf der EXIST-Homepage abrufbar.

 

Weitere Informationen und Quelle:

BMWK: EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft