29.09.2023 Finanzierung/Förderung, NRW

Laufzeitverlängerung für Exzellenz Start-up NRW.Center sowie Begleitvorhaben möglich

Die geförderten Universitäten können ab sofort die Laufzeit für ihre Exzellenz Start-up NRW.Center-Projekte sowie ihre Begleitvorhaben ausgabenneutral bis zum 31. Dezember 2025 verlängern.

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die für die Förderung verbindlichen Dokumente, den Förderaufruf sowie den Leitfaden für die Antragstellung, geändert und die dort festgelegte Begrenzung der Laufzeit auf fünf Jahre aufgehoben. Die neuen Fassungen wurden auf der Webseite des Projektträgers Jülich  veröffentlicht.

Wichtigste Voraussetzung für eine ausgabenneutrale Verlängerung sind Umfang und aktueller Stand der durch die Universitätsleitungen bei Bewilligung der Vorhaben und bei der Zwischenbewertung der Vorhaben durch die Jury zugesagten Verstetigung wesentlicher Projektteile und Personalstellen. Diese sollen spätestens zum 01. Januar 2025 umgesetzt sein. Dadurch ergibt sich eine Parallelität von verstetigten aus dem Universitätshaushalt finanzierten Stellen und Aktivitäten einerseits und vom Land NRW finanzierten Stellen und Projektaktivitäten andererseits.

Für eine ausgabeneutrale Verlängerung müssen die Universitäten Änderungsanträge mit einer nachvollziehbaren Begründung stellen, die es dem Projektträger Jülich bzw. dem MWIKE ermöglicht, nicht verausgabte Mittel aus diesem Jahr 2023 in die kommenden Jahre 2024 und insbesondere 2025 zu verschieben.

Die Universitäten wurden am 29. September 2023 durch ein ausführliches Schreiben des Projektträgers über die Möglichkeit der Laufzeitverlängerung informiert.